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Bildungsbiografie

Hochschulzugang in Bremen für Geflüchtete ohne Nachweis ihrer Qualifikation

„Jeder hat das Recht auf Bildung [...] und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen."

Art. XXVI der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

 

 

Kontakt:

Silke Schneemann

schneemann@aheadbremen.de

Tel.: +49 421 218-69679

Für Menschen, die den Wunsch haben an einer der HERE AHEAD Hochschulen zu studieren aber fluchtbedingt Ihre Qualifikation nicht nachweisen können, bieten wir individuell abgestimmte Verfahren an.
In den meisten Fällen ist es möglich, die Zugangsprüfung für die Hochschulen im Land Bremen abzulegen. 

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

 

Zielgruppe: Liste der Aufenthaltstitel

 

Nach KMK-Beschluss können für Personen mit den folgenden Aufenthaltstiteln Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden: 

  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Asylberechtigte (§ 25 Absatz 1
    AufenthaltsG
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Flüchtlinge nach der Genfer
    Flüchtlingskonvention (§ 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthaltsG)
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Subsidiärer Schutz (§ 25 Absatz 2
    Alternative 2 AufenthaltsG)
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - nationaler Abschiebungsschutz (§ 25
    Absatz 3 AufenthaltsG)
  • Aufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen (§ 22 Sätze 1
    und 2 AufenthaltsG)
  • Aufenthaltserlaubnis für Ausländer aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise
    bestimmten Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder
    zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland (§ 23 Absätze 1 und
    2 AufenthaltsG)
  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms
    von Vertriebenen in die Europäische Union (Richtlinie 2001/55/EG) (§ 24 AufenthaltsG)
  • Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende (dies gilt nicht für Personen aus einem
    sicheren Herkunfts-staat gemäß Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung
    mit Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes) (§ 55 AsylG)
  • Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung), wenn die Abschiebung aus
    völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen
    Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht erfolgen soll, oder wenn die
    Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (dies gilt nicht
    für Personen aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß Artikel 16a Absatz 3 des
    Grundgesetzes in Verbindung mit Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes) (§ 60a
    AufenthaltsG)

 

Im Rahmen der Lissaboner Konvention und des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015, gibt es in Bremen verschiedene Mittel zur Plausibilisierung der Bildungsbiografie. Bei keinen oder kurzen Studienleistungen sind standartisierte Prüfungen, wie TestAS und die Zugangsprüfung, vorgesehen.

Hochschulabschlüsse, die für eine Zulassung zu weiterführenden Studiengängen (Master) geeignet sind, können nur über ein Interview (Bildungsgespräch) mit allgemeinem und fachlichem Anteil überprüft werden.

Eine Anerkennung von Teilstudienleistungen kann nicht über HERE AHEAD, sondern nur über die gängigen Anerkennungsverfahren in den Fachbereichen erfolgen.

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